Einmal im Jahr müssen Vermieter ihren Mietern eine Betriebskostenabrechnung vorlegen. Klingt simpel — ist es aber oft nicht. Fehler bei der Abrechnung können dazu führen, dass Nachforderungen unwirksam sind oder Mieter erfolgreich widersprechen.
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gebäudes entstehen. Dazu gehören laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) unter anderem:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Aufzug
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hausmeister
- Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabel
Nicht umlagefähig sind hingegen Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Reparaturen.
Welche Fristen gelten?
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember muss die Abrechnung also bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter sein — sonst können Nachforderungen nicht mehr geltend gemacht werden.
Was muss die Abrechnung enthalten?
Eine formell korrekte Betriebskostenabrechnung enthält:
- Abrechnungszeitraum
- Zusammenstellung der Gesamtkosten je Position
- Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels
- Berechnung des Anteils des Mieters
- Abzug der geleisteten Vorauszahlungen
- Nachforderung oder Guthaben
Typische Fehler bei der Abrechnung
Viele Vermieter scheitern an formellen Fehlern: falsche Verteilerschlüssel, fehlende Kostenpositionen oder zu späte Zustellung. Auch das Fehlen von Belegen kann problematisch werden, da Mieter das Recht haben, Belege einzusehen.
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